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Veröffentlichte Bücher: "Life on the Line - The heroic story of Vicki Moore" von Matilda Mench und "Rettet den Gnadenhof" von D.L.M. Mench, sowie Gute-Nachtgeschichten für Kinder usw.

Sonntag, 14. August 2016

Zum Thema Patientenverfügungen



Seit ein paar Tagen bin ich so richtig sauer! Ich habe seit einem Jahr eine Patientenverfügung. Außerdem habe ich alles so ordentlich aufgeschrieben und abgelegt, dass alle Dokumente schnell auffindbar sind. Das hat mich zwei volle Tage meines Lebens gekostet!

Danach kam eine unendliche Erleichterung, weil ich es jahrelang vor mir hergeschoben hatte. Gleichzeitig hatte ich ein schlechtes Gewissen denjenigen über, die sich im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit oder eines schweren Unfalls (oder auch nach meinem Tod) mit meinen Angelegenheiten auseinandersetzen müssten. Jedem, der es hören wollte, riet ich, es mir gleichzutun.

Und nun urteilt der Bundesgerichtshof so einfach, dass Patientenverfügungen und -vollmachten „konkret“ sein müssen (Az: XII ZB 61/16 vom. 09.08.2016). 

Ich empfinde das als eine unglaubliche Anmaßung! Das bedeutet doch, dass man alle leicht und schwer vorstellbaren Eventualitäten in Betracht ziehen muss. Sollen wir jetzt alle Medizin studieren, um in der Lage zu sein, alle möglichen Krankheitsfälle und deren verschiedenste Behandlungsmethoden korrekt benennen und aufführen zu können? Ich bin mir sicher: Selbst wenn ich mich zwei Stunden mit meinem Hausarzt hinsetze und alles bespreche, ist noch nicht alles abgedeckt (und welcher Hausarzt steht mir schon ausführlich für derartige Fragen zur Verfügung?).

Aufgrund von einfachen Formfehlern müssen nun viele Menschen still vor sich hin leiden. Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation, in der sie nicht mehr artikulieren können, was sie empfinden und was sie möchten. 

Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Patientenvollmachten und -verfügungen, wenn sich dann doch keiner dran halten muss? Wozu sich die ganze Arbeit machen? 

Das Urteil hat doch eher einen abschreckenden Charakter. Ich würde gerne einmal einen Blick in die Patientenverfügungen und -vollmachten der Richter des BGH werfen. Sind die niet- und nagelfest und allumfassend? 

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